Unser Tiny House „Elbo“ haben wir speziell für Familien entwickelt. Auf 30qm Wohnfläche befindet sich ein abgetrenntes (Kinder-) Schlafzimmer, das Eltern erlaubt es sich, auch wenn die Kinder schon schlafen, im Wohnbereich gemütlich zu machen. Mit viel Wohnraum und einer großzügigen Küche wird Elbo auch an Regen- und Wintertagen zu einem behaglichen Rückzugsort für die ganze Familie.

Die überdachte Veranda (+ 10qm) lädt dazu ein mit einem Kaffee oder Tee den Morgen zu begrüßen oder den Tag dort gemütlich ausklingen zu lassen. Der besondere Clou des Elbo-Grundrisses: Durch die abgesetzte Veranda können Sie noch eine Terrasse (+ 5qm) als Erweiterung des Außenbereichs für sich nutzen, während der Einschnitt im Dach Sonne ins Innere des Hauses bringt

Grundrisse Tiny House „Elbo“

  • Grundriss Elbo Tiny House Elborado
  • Elborado Tiny House möbliert Grundriss

Grundriss II

Der Grundriss II des „Elbo“ Hauses kann von Ihnen individuell gestaltet werden. So dient das abtrennbare Zimmer ganz nach Ihren Wünschen als separates Schlafzimmer, Kinderzimmer oder beispielsweise als Büro.

Grundriss III

Dieser Grundriss bietet alle Vorzüge und Möglichkeiten des Grundrisses II. Darüber hinaus, entsteht durch diese elegante Lösung noch ein zusätzlicher abgetrennter Schlafbereich um maximale privatsphäre zu gewährleisten.

Hinweis: Mit Zusatzkosten verbunden.

Kaufpreis und laufende Kosten

Welche Kosten für Sie durch den Kauf unseres Tiny Houses „Elbo“ entstehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der einmalige Kaufpreis wird sowohl von der Einrichtung Ihres neuen Ferienhauses (vollmöbliertes Kinderzimmer) sowie von der geplanten Nutzung beeinflusst.

Vermieten Sie es an Dritte weiter, reduziert sich nicht nur der Kaufpreis um die Mehrwertsteuerrückerstattung aufgrund der gewerblichen Nutzung, die jährlichen Mieteinnahmen können je nach Auslastung und Eigennutzung die laufenden Kosten abdecken und Ihnen darüber hinaus Einkünfte einbringen.

Im Folgenden haben wir ein fiktives Nutzungsszenario für zwei Arten der Kauffinanzierung (eigen- und fremdfinanziert) beispielhaft durchgerechnet. Hierbei sind wir von einer gewerblichen Vermietung an Dritte während der Hauptsaison (Schulferienzeit der umliegenden Bundesländer (ca. 20 Wochen pro Jahr)) und einer flexiblen Eigennutzung in der verbleibenden Zeit ausgegangen.

Grundsätzlich: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche, steuerrechtliche oder finanzielle Beratung. Lassen Sie daher alle Angaben betreffend der steuerlichen Auswirkungen auf Ihre persönlichen Umstände grundsätzlich von Ihrem Steuerberater prüfen!